(...) Nein, eine Fortbildungspflicht für Abgeordnete gibt es nicht. Richter sind Teil der unabhängigen Judikative, aber sind aber dennoch Staatsbedienstete. Beim Abgeordneten gilt hingegen die Freiheit des Mandats. Sie sind an keine Weisungen gebunden, nur ihrem Gewissen unterworfen und in der inhaltlichen Gestaltung ebenfalls frei. (...)
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