(...) Für eine wirksame Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen ist eine Kraftanstrengung nötig, die nur multilateral bewältigt werden kann. Der Bundesregierung kommt die Aufgabe zu, vor allem im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit den europäischen Partnern auf internationale Lösungen zu dringen und auf die Schaffung und Implementierung entsprechender Programme und Initiativen hinzuwirken. (...)
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