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Frage von Helmut S. •

BDS-BT-Beschluss: Wieso wurden mittelbare und unmittelbare Wirkungen der Verletzung von Grundrechten nicht bedacht und warum begrüßen Sie noch heute eine rechtswidrige Praxis?

Sehr geehrter Herr L.,
ich habe keine weiteren Fragen. Da Sie meine Frage nicht beantworteten, präzisiere ich sie zur Verdeutlichung – auch um Fehlinterpretationen zu verhindern. Dabei unterstelle ich, dass es im Rahmen einer professionellen, grundrechtsbewussten Parlamentsarbeit selbstverständlich ist, absehbare (Rechts)Wirkungen (mittelbare und unmittelbare) von BT-Beschlüssen vorab zu bedenken.

Der BDS-Beschluss ist zudem nicht auf die Kommunale Ebene beschränkt. In Punkt III./2. heisst es nämlich:

„Räumlichkeiten und Einrichtungen, die unter Bundestagsverwaltung stehen, keinen Organisationen, die sich antisemitisch äußern oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen, zur Verfügung zu stellen“.

Wenn sie die Umsetzung der Beschlüsse immer noch begrüßen, entsteht der Eindruck, dass Sie verfassungswidrige Verwaltungspraktiken billigen – als Vorsitzender der Rechtstaatpartei FDP? Deswegen die Frage.

MfG
Helmut S.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.

in dieser Angelegenheit verweise ich gerne nochmals auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 6. September (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-lindner/fragen-antworten/bds-bundestagsbeschluss-vom-mai-2019-wieso-wurden-die-elementarsten-juristischen-pruefungen-vor). Sie sprechen darin Entscheidungen von Kommunen an, die sich am BDS-Beschluss orientieren. Es bleibt dabei: Der Beschluss des Bundestages entfaltet keine Rechtswirkung auf die Kommunen. Der von Ihnen zitierte Punkt geht auf die Vergabe von Räumlichkeiten und Einrichtungen des Deutschen Bundestages ein. 

Im Übrigen bleibt es bei der Haltung meiner Fraktion zur BDS-Bewegung, die ich Ihnen in der oben genannten Antwort bereits dargelegt habe. 

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lindner

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