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Christian Lindner
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Frage von Kai M. •

Frage an Christian Lindner von Kai M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Hallo Herr Lindner,

wie stehen Sie zu dem Thema biometrische Daten, wie z. B. Fingerabdrücke, im Ausweis zu speichern. Das Gesetz (Drucksache 19/24007) verpflichtet alle EU-Staaten ab August 2021 dazu, auf dem Personalausweis 2 Fingerabdrücke in maschinenlesbarer Form zu speichern. Werden diese Informationen gestohlen, ist der Betroffene für den Rest seines Lebens unwiderruflich kompromittiert.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Möller,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Sie nur bestätigen. Die verpflichtende Speicherung der Fingerabdrücke halten wir Freien Demokraten für unverhältnismäßig. Die immer weiter ausufernde Datensammlung des Staates öffnet Tür und Tor für weitere Begehrlichkeiten der Sicherheitsbehörden.

Das Sichern von Endgeräten mit Hilfe des Fingerabdrucks ist heute bereits Standard. Sollte der Fingerabdruck, etwa durch Verlust oder Diebstahl des Personalausweises, nun in die falschen Hände geraten, würde das ein großes Sicherheitsrisiko nach sich ziehen. Denn im Gegensatz zum klassischen Passwort ließe sich der Fingerabdruck nicht einfach mal ändern.

Zwar teilen wir das grundsätzliche Anliegen, die Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen zu erhöhen und insbesondere die Gefahren des sogenannten „Morphing“ zu reduzieren. Dennoch haben wir auch aus den oben genannten Gründen den Gesetzesentwurf abgelehnt. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an meinen Kollegen Manuel Höferlin wenden.

Mit den besten Grüßen nach Berlin
Christian Lindner

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