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Christian Lindner
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Frage von Peter M. •

Frage an Christian Lindner von Peter M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Lindner,

Kontostände sind nichts anderes als Zahlungsversprechen, von denen bereits im Voraus feststeht, dass sie nicht eingehalten werden können. Vom praktischen Standpunkt her gesehen könnte man es als ungedeckten (bzw. kaum gedeckten) Scheck sehen. Wenn Sie als Privatperson einen ungedeckten Scheck ausstellen, dann fällt das unter (schweren) Betrug (StGB §147 Abs. 1). Banken machen das mit jeder Kreditgewährung. Banken haben somit das Recht zum schweren Betrug ohne Rechtsfolgen. Prof. Franz Hörmann drückt es so aus: "Es gibt ein systemisches Betrugsmodell einer Institution, der in unserem Wirtschaftssystem das Monopol zur Geldschöpfung über Kredite eingeräumt wird."

Prof. Franz Hörmann: "Wenn man Geld aus Luft erfindet und das, was vorher noch nicht existiert hat, verzinst weitergibt und dinglich absichern lässt, dann ist das, wenn das Geschäftsmodell schief geht, in Wahrheit ein Enteignungsmodell. Das ist auch der Hintergrund des Bankgeheimnisses. Banken können überhaupt nicht offen legen, wo beispielsweise die Zinsen für Sparbücher, Bausparverträge oder Sonstiges herkommen. Denn wenn sie das täten, müssten sie zugeben, dass das alles in Wirklichkeit verkettete Pyramidenspiele sind."

Wieso ist das in unserem Land möglich?

Mfg Peter Maier

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Maier,

bitte haben Sie Verständnis, dass Herr Lindner nicht die Kapazität hat, die zahlreichen Fragen aus dem Fachbereich anderer Abgeordneter zu beantworten. Für das von Ihnen genannte Thema wenden Sie sich doch bitte an Dr. Volker Wissing MdB, den Finanzpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Keisinger

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