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Christian Hirte
CDU
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Frage von Alexander S. •

Frage an Christian Hirte von Alexander S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Hirte
Dass die amtierende Bundesregierung nicht bereit ist, endlich den Klimaschutz ernst zu nehmen, zeigen aktuelle Entscheidungen der Bundesregierung gegen den Klimaschutz.
Die Effizienz-Ampel bei Pkw-Neufahrzeugen soll gestrichen werden und ausgerechnet für bis zu 6m lange Lifestyle Pick Up wurde die Kfz-Steuer gesenkt.
Dadurch werden die Straßen noch voller, der Parkraum in Städten noch enger und die Luft noch dreckiger, die unsere Kinder auf Höhe der Auspuffrohre einatmen.
Wie stehen Sie zu diesen Entscheidungen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Deutschland steht zum Pariser Abkommen und zu seinen nationalen Klimaschutzzielen. Deshalb hat unser Kabinett vor etwa einem Jahr das Klimaschutzprogramm als ein umfassendes Arbeitsprogramm beschlossen. Es soll darum gehen, insbesondere im Verkehrsbereich Emissionen deutlich zu reduzieren. In den letzten fünf Jahren ist die Anzahl der Elektrofahrzeuge zwar auf das Fünffache gestiegen, aber von einer niedrigen Basis aus. Auch wenn in den letzten Monaten die Zulassungszahlen deutlich gestiegen sind, kann das auf gar keinen Fall zufriedenstellen. Deshalb bleibt es bei der Verlängerung des Erstzulassungszeitraums für die Gewährung der zehnjährigen Steuerbefreiung reiner Elektroautos. Das heißt, wer sich bis Ende 2025 ein Elektroauto kauft, wird bis Ende 2030 weiter von der Kfz-Steuer komplett befreit –dies ein deutliches Signal.

In den vergangenen zwei Jahren mussten allerdings tausende Handwerker mit ihren Transportern, Pick-ups und Pritschenwagen beim Zoll vorstellig werden und Einspruch gegen ihren Kfz-Steuerbescheid einlegen. Anhand der Anzahl der Sitzplätze und der Größe der Ladefläche mussten sie beweisen, dass ihr Fahrzeug keine Familienkutsche oder Spaßauto ist, sondern ein reines Arbeitsgerät. Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (7. KraftStÄndG) wurde nun die Sonderregelung des § 18 Abs. 12 KraftStG abgeschafft. Somit ist nur noch die Eintragung in den Fahrzeugpapieren für die Besteuerung entscheidend. Ist das Fahrzeug demnach als Lkw eingetragen, wird es dementsprechend auch als Lkw versteuert. Diese Regelung war notwendig, weil der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen gestanden hatte, da in den meisten Fällen Handwerker betroffen waren und die Bundesregierung in der Corona-Krise keine zusätzlichen Belastungen schaffen wollte. Insoweit begrüße ich die Neuregelung.

Ich hoffe, ich konnte ihre Frage beantworten und verbleibe.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Hirte MdB

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