(...) Gerade in einer sol-chen Krisensituation muss eine intensive Betreuung gewährleistet werden. Sie ist bei der Finanzierung von Frauenschutzangeboten zwingend zu berücksichtigen, wenngleich den Leistungen des SGB VIII dabei der Vorzug zu geben ist. Diese haben auch in Frauenhäusern zu greifen und ihre Wirkung zu entfalten. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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