Wie kontrolliert der Bundestag die Untersuchungen von FIU und BaFin zu deutschen Epstein-Finanzverbindungen, und wie wird trotz eingestufter Regierungsantworten eine wirksame Aufklärung sichergestellt
Sehr geehrter Herr Görke,mehrere Antworten der Bundesregierung zu möglichen deutschen Finanzverbindungen des Epstein-Netzwerks werfen Fragen zur parlamentarischen Kontrolle auf.In den Bundestagsdrucksachen 21/5661, 21/5804, 21/7048 und 21/8068 werden unter anderem ein spezifisches Monitoring der Financial Intelligence Unit (FIU), Maßnahmen der BaFin und die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden behandelt.Wesentliche Angaben zur Finanzaufsicht und zu Geldwäscheverdachtsmeldungen sind jedoch als Verschlusssache eingestuft oder öffentlich nicht vollständig zugänglich.Vor diesem Hintergrund interessiert mich insbesondere, welche Erkenntnisse das Parlament aus den bisherigen behördlichen Prüfungen gewonnen hat und wie die Öffentlichkeit über deren Ergebnisse unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen informiert werden kann.Quellen: Bundestagsdrucksachen 21/5661, 21/5804, 21/7048 und 21/8068.Vielen Dank .Mit freundlichen GrüßenMichael Stefan G.

