
  Antwort ausstehend von Christian Flisek   SPD




(...) sind Personen, die aus beruflichen Gründen nach Deutschland einreisen von der Verpflichtung zu einer 14-tägigen Quarantäne nach § 1 Abs. 1 S. 1 EQV ausgenommen. (...)

(...) In der Tat ist es ein unbefriedigender Zustand, dass es in Bayern kein Informationsfreiheitsgesetz gibt. (...)

