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Frage von Anna S. •

Frage an Christian Flisek von Anna S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Flisek,

Ich bin Studentin in Passau im zweiten Semester, meine Wohnung liegt allerdings wenige Meter über der Grenze in Österreich. Noch finden keine Präsenzveranstaltungen statt. Sollte dies aber in einigen Wochen der Fall sein, wäre es essentiell wichtig, dass der Grenzübertritt mit Genehmigung der Universität wieder möglich ist. Es handelt sich hierbei schon allein deswegen um keinen Einzelfall, weil ich in einem Studentenwohnheim lebe. Unabhängig davon dürfte es in anderen bayerischen Grenzgebieten zu ähnlichen Problemen kommen.

Auch wenn das noch in der Zukunft liegt, kann eine Lösung dieses Problems sehr schnell dringend werden.

Da die Beschränkungen im Wesentlichen in den Händen der Länder liegen, hoffe ich, dass der Landtag hier tätig wird, insbesondere dann, wenn die von mir geschilderte Situation eintreten sollte.

Was ist Ihr Konzept, falls die Grenzbeschränkungen in Kraft bleiben, die Präsenzveranstaltungen aber wieder stattfinden sollten? Werden dann auch an den nichtkontrollierten, kleinen Grenzübergängen Kontrollen stattfinden, die es ermöglichen, mit triftigem Grund zu passieren? Oder wird an den nichtkontrollierten Übergängen der Übergang mit triftigem Grund auch ohne Kontrolle erlaubt sein?

Mit freundlichen Grüßen,
Anna Schmitt

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 der Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (Einreise-Quarantäneverordnung) sind Personen, die aus beruflichen Gründen nach Deutschland einreisen von der Verpflichtung zu einer 14-tägigen Quarantäne nach § 1 Abs. 1 S. 1 EQV ausgenommen.

Diese Personen dürfen die Grenze derzeit also bereits zur Ausübung ihres Berufs übertreten.

Zu der Frage, ob Studierende ebenfalls unter diese Regelung fallen, habe ich bereits mit dem zuständigen Ministerium Kontakt aufgenommen.

Auch darüber, wie das Land Österreich, in dem eine ähnliche Regelung besteht, mit der Rückreise von Studierenden umgeht, habe ich um Auskunft gebeten.

Sobald ich die entsprechenden Antworten erhalte, werde ich Sie gerne informieren. Ich würde Sie dafür bitten, mit meinem Bürgerbüro in Passau Kontakt aufzunehmen.

Die Kontaktdaten finden Sie unter https://christian-flisek.de/kontakt/.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Flisek