Antwort ausstehend von Christian Flisek SPD
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(...) sind Personen, die aus beruflichen Gründen nach Deutschland einreisen von der Verpflichtung zu einer 14-tägigen Quarantäne nach § 1 Abs. 1 S. 1 EQV ausgenommen. (...)
(...) In der Tat ist es ein unbefriedigender Zustand, dass es in Bayern kein Informationsfreiheitsgesetz gibt. (...)