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Christian Doleschal
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Frage von Hendrik F. •

Sie stimmten gegen den Änderungsantrag, der das Patentieren von Saatgut hätte verhindern können. Christliches Menschenbild und problematisches Patentieren von Gottes Schöpfung paßt für Sie zusammen?

Darstellung des Abstimmungsverhaltens der EU Abgeordneten zum Änderungsantrag Saatgutrecht etc. https://www.arche-noah.at/media/2026_06_17_abstimmungsverhalten_der_eu-abgeordneten.pdf

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr F.,

als CSU-Europagruppe stehen wir technologischen Entwicklungen in der Pflanzenzüchtung grundsätzlich offen gegenüber und wollen dem Fortschritt nicht im Weg stehen. Gleichzeitig wollen wir klare Grenzen ziehen, damit dieser Fortschritt nicht zulasten von Landwirten und Verbrauchern geht. Am 23. April 2026 hat die Kommission erklärt, dass sie die Umsetzung der Regelungen insbesondere im Hinblick auf KMUs und die Praxis der Biopatenterteilung sowie die Lizensierung prüfen sowie beurteilen und gegebenenfalls notwendige Korrekturen veranlassen wird. Wir fordern die Kommission auf, dieser Erklärung Taten folgen zu lassen und die Überprüfung mit Nachdruck anzugehen. Ein Patent auf Leben lehnen wir entschieden ab. Das bedeutet: Kommt ein Merkmal in der Natur vor oder lässt es sich durch konventionelle Züchtungsmethoden erzielen, darf es nicht patentiert werden. Die Pflanze muss für Züchter und Landwirte frei nutzbar bleiben. Ebenso wichtig ist uns der Schutz der Landwirte vor Haftungsrisiken, die sie nicht zu verschulden haben. Ein Landwirt darf nicht mit Haftungsansprüchen überzogen werden, nur weil sich, etwa durch Vermischung beim Transport, in Lagerstätten oder durch Verschleppung aus früheren Anbaujahren, zufällig geringe Reste von NGT-Saatgut in seinem Bestand finden.

 Beste Grüße

Christian Doleschal

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