Sie sehen Biotechnologie als Zukunftssäule Europas – aber ist eine Zukunft ohne Verbrauchertransparenz wirklich modern? Fortschritt und Kennzeichnungspflicht schließen sich nicht aus.
Sehr geehrter Herr Doleschal,
Ihre Vision einer starken europäischen Technologiewirtschaft teile ich grundsätzlich. Europa muss innovationsfähig bleiben – das steht außer Frage. Aber ich möchte Sie auf einen Denkfehler hinweisen: Echte Modernität bedeutet nicht, Transparenz abzuschaffen, um schneller voranzukommen.
In der Digitalpolitik, auf die Sie sich ebenfalls berufen, gilt längst das Prinzip: Nutzer müssen wissen, welche Technologie hinter einem Produkt steckt. Die DSGVO ist kein Hemmnis für digitale Innovation – sie ist deren Vertrauensgrundlage. Dasselbe Prinzip muss für Lebensmittel gelten.
Ohne Kennzeichnungspflicht für NGT-1-Produkte verliere ich als Verbraucher die Kontrolle darüber, was ich esse. Bio-Betriebe verlieren ihren Schutz. Und das gesellschaftliche Vertrauen in europäische Lebensmittel – ein echter Wettbewerbsvorteil – wird leichtfertig riskiert.
Moderner Fortschritt braucht Transparenz. Setzen Sie sich für Kennzeichnungspflicht und Rückverfolgbarkeit ein.
Sehr geehrter Herr K.,
als CSU-Europagruppe stehen wir technologischen Entwicklungen in der Pflanzenzüchtung grundsätzlich offen gegenüber und wollen dem Fortschritt nicht im Weg stehen. Gleichzeitig wollen wir klare Grenzen ziehen, damit dieser Fortschritt nicht zulasten von Landwirten und Verbrauchern geht. Am 23. April 2026 hat die Kommission erklärt, dass sie die Umsetzung der Regelungen insbesondere im Hinblick auf KMUs und die Praxis der Biopatenterteilung sowie die Lizensierung prüfen sowie beurteilen und gegebenenfalls notwendige Korrekturen veranlassen wird. Wir fordern die Kommission auf, dieser Erklärung Taten folgen zu lassen und die Überprüfung mit Nachdruck anzugehen. Ein Patent auf Leben lehnen wir entschieden ab. Das bedeutet: Kommt ein Merkmal in der Natur vor oder lässt es sich durch konventionelle Züchtungsmethoden erzielen, darf es nicht patentiert werden. Die Pflanze muss für Züchter und Landwirte frei nutzbar bleiben. Ebenso wichtig ist uns der Schutz der Landwirte vor Haftungsrisiken, die sie nicht zu verschulden haben. Ein Landwirt darf nicht mit Haftungsansprüchen überzogen werden, nur weil sich, etwa durch Vermischung beim Transport, in Lagerstätten oder durch Verschleppung aus früheren Anbaujahren, zufällig geringe Reste von NGT-Saatgut in seinem Bestand finden.
Beste Grüße
Christian Doleschal

