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Christel Oldenburg
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Frage von Wolf M. •

Frage an Christel Oldenburg von Wolf M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Oldenburg,
Das Grundgesetz enthält in Art. 140 in Verbindung mit Art. 138 der Weimarer Verfassung den Verfassungsauftrag, „die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung“ abzulösen. Die Grundsätze hierfür hat der Bund aufzustellen.

Würden Sie eine Bundesratsinitiative des Hamburger Senats unterstützen, damit dieser Verfassungsauftrag endlich erfüllt wird?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Merk,

vielen Dank für Ihre Mail. Eine entsprechende Bundesratsinitiative würde ich aus Hamburger Sicht nicht befürworten, weil Hamburg als Bundesland keine Leistungen in Sinne ihrer Fragestellung an die Kirchen zahlt. Ob es aktuell gelingen würde, eine Veränderung bzw. die Abschaffung von Staatsleistungen an Religionsgesellschaften in den anderen Bundesländern zu erreichen, wage ich unter den jetzigen Mehrheitsverhältnissen zu bezweifeln. Ich meine aber, dass man dieses Ziel beharrlich weiter verfolgen sollte, auch wenn dies ein langer Prozess ist. Ich persönlich gehöre keiner Kirche an.

Herzliche Grüße

Ihre Dr. Christel Oldenburg

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