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Frage von Detlev S. •

Frage an Christel Oldenburg von Detlev S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

guten tag,

eine frage zur situation am hauptbahnhof bezüglich der zeltbauten der flüchtlinge aus italien.
ist der dauernde zeltaufbau genehmigungspflichtig und ist dieser genehmigt?wenn nein warum wird nichgt geräumt?
wir sind ein verein für tierschutz und wollen so ein camp auf der mönkebergstr. errichten,werden wir auch geduldet oder müssen wir mit räumung rechnen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Semke,

vielen Dank für Ihre Mail vom 8. Oktober. Nach meiner Auffassung handelt es sich bei der Errichtung eines Camps auf der Mönckebergstraße um eine Sondernutzung nach § 19 Abs. 1 Hamburger Wegegesetz (HWG). Sie bedarf nach § 19 HWG einer Erlaubnis der Wegeaufsichtsbehörde. Zuständig wäre in Ihrem Fall das Bezirksamt Mitte am Klosterwall 8 in Hamburg. Die Erlaubnis ergeht durch Bescheid gegenüber dem Antragsteller und kann mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen werden. Ob und mit welchen Nebenbestimmungen die Erlaubnis erteilt wird, liegt im Ermessen der Behörde.
Auf welcher Rechtsgrundlage der Zeltbau am Hauptbahnhof beruht, entzieht sich meiner Kenntnis. Hier würde ich vorschlagen, sich mit Ihrer Frage an das Bezirksamt Mitte zu wenden, das meines Erachtens mit diesem Vorgang befasst ist. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Christel Oldenburg

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