Der Schutz der Art und die Sicherheit der Menschen müssen verantwortungsvoll zusammengedacht werden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt den Weg der Landesregierung, der zurecht auf Vorsicht setzt: Wenn es um gefährliche Situationen geht, dann muss man im Interesse der Sicherheit von Menschen handeln.
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