Planen Sie, die personellen Kapazitäten von Polizei/Justiz zu stärken, dass das öffentl. Interesse an der Verfolgung von Vandalismus/Krawall konsequenter bejaht wird, statt Verfahren einzustellen?
Viele Bürger:innen nehmen eine zunehmende Liberalität im Umgang mit Verstößen im öffentlichen Raum wahr. Während das Opportunitätsprinzip gemäß § 47 OWiG der Polizei bei Ordnungswidrigkeiten wie Ruhestörung, Vermüllung oder Krawall ein weites Ermessen einräumt, leidet das subjektive Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit unter der ausbleibenden Ahndung dieser Taten. Zudem werden Strafverfahren bei Sachbeschädigung (§ 303 StGB) im öffentlichen Raum oft wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) eingestellt.
Als potenzieller Ministerpräsident hätten Sie über das Innen- und Justizministerium direkten Einfluss auf die Prioritätensetzung der Strafverfolgung.

