Antwort 06.01.2025 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In Deutschland regelt die EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung (LMIV), dass bei vorverpackten Lebensmitteln der Alkoholgehalt über das Zutatenverzeichnis klar ersichtlich sein muss

Pressefoto/Grüne im Bundestag/S. Kaminski/CC BY-ND 3.0 DE
In Deutschland regelt die EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung (LMIV), dass bei vorverpackten Lebensmitteln der Alkoholgehalt über das Zutatenverzeichnis klar ersichtlich sein muss
Ja, das kann sehr gut sein!
§11b des Tierschutzgesetzes untersagt die Zucht von Tieren mit Merkmalen, die zu Schmerzen und Schäden führen.