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Carsten Träger
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Frage von Wolfgang A. •

Frage an Carsten Träger von Wolfgang A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Träger,

es geht um das Freihandelsabkommen mit Kanada, CETA. Meines Wissens soll eine Klage gegen diesen Vertrag vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden von einer Fr. Grimmenstein. Ich weiß nicht, ob Sie über die Argumente, die auf der Seite Change.org von Fr. Grimmenstein gegen CETA vorgebracht werden, informiert sind. Wie schätzen Sie diese Argumente ein. Sind diese Argumente total falsch oder treffen sie im Prinzip zu? Wenn sie zutreffen sollten, werden Sie dann gegen CETA oder dafür stimmen?

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Sehr geehrter Herr Albrecht,

nach meinen Informationen ist Frau Grimmelstein mit dem Versuch einer Klage gegen CETA an den Klagevoraussetzungen gescheitert. Für einen zweiten Versuch hat Herr Prof. Dr. Fisahn eine Rechtseinschätzung erstellt, auf die ich mich im folgenden beziehe.

Zum Investorenschutz führt Prof. Fisahn an, dass mit den Schiedsgerichten in das Rechtsstaatsprinzip eingegriffen wird. Ein Gutachten von Dr. Stephan Schill im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums ( http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/C-D/ceta-gutachten-investitionsschutz,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf ) kommt in dieser Frage zu dem Ergebnis, dass CETA Investoren aus Kanada im Vergleich zu deutschen Investoren materiell-rechtlich nicht besser stellt, sondern im Gegenteil, dass der durch CETA gewährte völkerrechtliche Schutz kanadischer Investitionen in einigen Punkten sogar signifikant hinter dem deutschen Verfassungs- und dem Unionsrecht zurückbleibe. Der gesetzgeberische Handlungsspielraum zum Schutz öffentlicher Interessen wie nationale Sicherheit, Umwelt, öffentliche Gesundheit sei damit gewahrt.
Der Umweltschutz ist mir als Mitglied des Umweltausschusses besonders wichtig. Herr Prof. Fisahn führt an, dass hier speziell der Unterschied zwischen dem angelsächsischem Recht und dem deutschen Recht problematisch sei, da das deutsche Recht vorsorgend Regeln erstellt und das nordamerikanische Recht auf die Haftung beschränkt sei. In seinem Gutachten kommt Dr. Schill dagegen zu dem Schluss, dass hier kein Gefahrenpotenzial läge, da der Handlungsspielraum des Gesetzgebers durch CETA im Vergleich zum existieren Verfassungs‐ und Unionsrecht kaum zusätzlichen materiell‐rechtlichen Bindungen unterworfen sei.

Sehr geehrter Herr Albrecht,

die Debatte um die Freihandelsabkommen CETA und TTIP ist hoch aufgeladen und von zahlreichen Unklarheiten und Gerüchten bestimmt. Die Geheimhaltung seitens der verhandelnden Parteien USA und EU ist wesentliche Ursache der Intransparenz. Meiner Meinung nach vertritt die SPD die einzige seriöse Position: Sie hat auf einem Parteikonvent klare Bedingungen formuliert, unter denen sie bereit ist, für die Freihandelsabkommen zu stimmen. Werden die Bedingungen nicht erfüllt, erfolgt keine Zustimmung. ( https://www3.spd.de/linkableblob/123760/data/20140920_parteikonvent_beschluss_ttip.pdf ). An diesen Leitlinien werde ich mich orientieren und schlussendlich meine Entscheidung treffen. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen für diese Entscheidung noch nicht alle Informationen vor.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und stehe gerne für Ihre Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Träger

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