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Carsten Schneider
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Frage von Peter R. •

Frage an Carsten Schneider von Peter R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schneider,

im Rahmen des Konjunkturprogramms werden der Straßenbau und die Automobilindustrie massiv unterstützt. Dagegen ist es den Kommunen untersagt, Gelder aus dem Konjunkturprogramm für Investitionen in den ÖPNV zu nutzen, obwohl auch hier großer Nachholbedarf besteht und gleichzeitig viel für den Klimaschutz getan werden könnte. Warum ist es explizit verboten, Gelder aus dem Konjunkturprogramm für den ÖPNV zu nutzen?

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Roether

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Sehr geehrter Herr Roether,

das kommunale Investitionsprogramm - als Teil des Konjunkturpakets II des Bundes - muss wie jedes andere Leistungsgesetz auch die Vorschriften des Grundgesetzes, insbesondere der Finanzverfassung einhalten. Gegenwärtig bestimmt Artikel 104 b Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes, dass der Bund den Ländern Finanzhilfe für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden gewähren kann, die zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft oder zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums erforderlich sind. Gemäß Satz 1 kann er das aber nur insoweit, als ihm nach diesem Grundgesetz (materiellrechtliche) Gesetzgebungsbefugnisse zustehen. Die zentrale Überschrift - oder der zentrale "Anker" - des Konjunkturpakets II ist die energetische Sanierung, die der Bund fördern darf. Der ÖPNV ist eine der Zuständigkeiten, für die keine, nicht einmal eine herleitbare Bundkompetenz besteht. Ich stimme mit Ihnen überein, dass auch hier Nachholbedarf an Investitionen besteht. Daher wenden sich verschiedene Programme des Bundes, so z.B. das Marktanreizprogramm, das vom Bundesumweltministerium maßgeblich ausgeführt wird, auch an Projekte und Fördertatbestände des ÖPNV oder der Kommune. Für diese Programme gibt es aber auch und gerade bei der Ko-Finanzierung durch Länder und Gemeinden anderen Regelungen als das Konjunkturprogramm. Dort war eine anderweitige Regelung für ÖPNV und Abwasser verfassungsrechtlich nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Schneider

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