Hinsichtlich der Höhe des Grundfreibetrages von 8.000 Euro ist zu beachten, dass danach eine Besteuerung mit einem auf 12% ermäßigten Eingangssteuersatz einsetzt.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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