(...) Ihren Ausführungen kann ich so nicht zustimmen. Ihre Annahme, dass bei Einführung des § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahr 1900 keine Sozialversicherungspflicht bestanden hätte, ist unzutreffend. Bereits im Jahr 1883 wurde durch den damaligen Reichskanzler Bismarck die gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland eingeführt, 1884 folgte die Unfallversicherungspflicht sowie im Jahr 1889 die Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung. (...)
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