(...) Die Kontrolle und aufsichtsrechtliche Regelung der Kreditwirtschaft steht dem Staat zu und kann nicht durch die Beschneidung der wissenschaftlichen Lehre ersetzt werden. Selbstverständlich werden Universitäten vom Staat unterstützt, das bedeutet allerdings nicht, dass die Bundesregierung Lehre und Forschung bestimmt. Die Freiheit der Wissenschaft ist ein elementarer Bestandteil unserer Gesellschaft und in Art 5 Abs. (...)
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