Wie werden Sie abstimmen, wenn es um die Neuauszählung der Bundestagswahl geht? Meiner Meinung nach müsste das BSW um der Fairness willen, eine solche Neuauszählung gewährt bekommen!
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Neuauszählung der Bundestagswahl 2025.
Gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind beim Deutschen Bundestag insgesamt über 1.000 Einsprüche eingegangen. Das BSW hat am 23. April 2025 drei Einsprüche eingelegt, die einerseits auf eine Neuauszählung der abgegebenen Stimmen, andererseits auf eine Ungültigerklärung der Bundestagswahl gerichtet sind. Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt. Nach den Vorschriften des Wahlprüfungsgesetzes tritt der Ausschuss in eine Vorprüfung ein, im Rahmen derer insbesondere Stellungnahmen der Wahlbehörden auf Bundes- und Landesebene eingeholt werden können. Zum umfangreichen Vorbringen des BSW wurden Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin und aller Landeswahlleitungen eingeholt, die beim Sekretariat des Wahlprüfungsausschusses auch schon eingegangen sind. Das BSW hat darauf auch schon erwidert. Es wird geprüft, ob zur Entscheidung über den Einspruch weitere Informationen bzw. Verfahrensschritte erforderlich sind. Danach werden im nächsten Schritt die Berichterstatter dem Ausschuss einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.
Die Wahlprüfungsverfahren sind erfreulicherweise rechtsstaatlich klar geregelt und garantieren eine gründliche Überprüfung. Ich verspreche Ihnen, dass wir uns im Wahlprüfungsausschuss unvoreingenommen mit dem Wahlprüfungsbeschwerde auseinandersetzen werden. Ich bitte Sie jedoch zu beachten, dass das Ergebnis der sorgfältigen Prüfung auch sein kann, dass eine Neuauszählung gerade nicht erforderlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller

