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Frage von Jonas K. •

Ermittlungskapazität bei Staatsanwaltschaften?

Sehr geehrte Frau Dr. Ensslen,

als Mitglied im Justizausschuss interessiert mich Ihre Einschätzung zu folgender Frage: Die Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungsverfahren formal, führt sie aber kaum selbst durch und ist dabei von der Polizei abhängig. Ich halte dies nicht nur bei Verfahren gegen Polizeibeamte (was zB auch Prof Singelnstein kritisiert), sondern grundsätzlich für problematisch.

Halten Sie es für sinnvoll, die eigene Ermittlungskapazität der Staatsanwaltschaften auszubauen, gegebenenfalls kostenneutral durch Verlagerung von Stellen der Kriminalpolizei?

Mit freundlichen Grüßen

J. K.

Carola Ensslen
Antwort von Die Linke

Sehr geehrter Herr K., 

ich gebe Ihnen Recht. Bei Verfahren gegen Polizist*innen ist ein Dezernat für interne Ermittlungen, wie es in Hamburg eingerichtet wurde, nicht ausreichend. Wir fordern daher schon seit langem eine unabhängige Beschwerdestelle. Damit können wir uns unter anderem auf auf das Deutsche Institut für Menschenrechte berufen. 

Siehe zum Beispiel hier: 

https://www.linksfraktion-hamburg.de/neue-polizei-beschwerdestelle-wird-anspruechen-nicht-gerecht/

Ob darüber hinaus die Ermittlungstätigkeit mehr auf die Staatsanwaltschaft übertragen werden sollte, ist schwer zu beantworten. Betrachtet man die gegenwärtige Überlastung der Staatsanwaltschaft, müsste dafür jedenfalls erst einmal für eine deutlich bessere personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaft gesorgt werden. Die Verlagerung von Stellen aus der Polizei in die Staatsanwaltschaft erscheint mir eher nicht so sinnvoll zu sein, weil dies womöglich nichts ändern würde. Die versetzten Polizist*innen würden m. E. voraussichtlich ihre Verbundenheit zur Polizei aufrecht erhalten. 

Von daher sehe ich jenseits der internen Ermittlungen wenig Vorteile darin, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen selbst durchführt. Entscheidend scheinen mir eher die Kontrollmechanismen zu sein. Egal, ob bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, ist daher eine gut nachvollziehbare Dokumentation der Ermittlungsentscheidungen nötig. Insbesondere sollte immer ersichtlich sein, ob auch entlastende Hinweise geprüft wurden. 

Mit freundlichen Grüßen, 

Carola Ensslen 

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