Das geplante Verbot gilt für historische Gegenstände mit Bezug auf die Verfolgung, nicht für persönlichen Besitz.
Die aktuelle Rechtslage ist kompliziert aber so nicht akzeptabel. Mieter*innenschutz hat oberste Priorität und auch in solchen Fällen müssen wir gegensteuern.
In der vergangenen Legislaturperiode haben wir im Bundestag mehrere fraktionsübergreifende Gruppenentwürfe beraten. Ich habe mich dabei bewusst für den zusammengeführten Entwurf entschieden, der ein eigenes Suizidhilfegesetz vorsah und der Hilfe zur eigenhändigen Selbsttötung grundsätzlich straffrei regeln wollte, verbunden mit einer verpflichtenden, ergebnisoffenen Beratung, die Alternativen, palliative Möglichkeiten und die Tragweite der Entscheidung in den Blick nimmt.
Wir werden weiterhin für eine ambitionierte Energiepolitik, den Ausbau der Erneuerbaren, das Ende der fossilen Energieträger und Klimaschutz einsetzen.
Mein Votum bezog sich auf die parlamentarische Vorlage der Opposition, nicht auf das humanitäre Anliegen selbst
Wir werden dem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen und setzen uns im Parlament dafür ein, Missbrauch gezielt zu bekämpfen, ohne den niedrigschwelligen, digital unterstützten Zugang zu Medizinalcannabis und die Versorgungssicherheit der Patient*innen zu gefährden.

