in der Regel stehen die Tagesordnungen immer spätestens am Freitag vor einer Sitzungswoche fest.
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Fionn Große
in der Regel stehen die Tagesordnungen immer spätestens am Freitag vor einer Sitzungswoche fest.
Damit kommen wir dem Bitten des Bundesrates und der Länder sowie der Gewerkschaft der Polizei nach einem Puffer direkt nach dem Beschluss nach.
Wir haben bereits hierzu verhandelt und ich kann Ihnen so viel sagen, dass wir eine rechtssichere und gute Lösung gefunden haben.
Wir haben gemeinsam vereinbart spätestens bis zur KW 50 im Deutschen Bundestag mit der 2./3. Lesung das CannG im Deutschen Bundestag abzuschließen.
Theoretisch besteht die Möglichkeit, dennoch kann ich Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt nicht sagen, ob wir dies in der kommenden Sitzungswoche tatsächlich behandeln können.
Das Ziel muss sein, Verkehrssicherheit herzustellen, dabei darf es natürlich zu keiner Diskriminierung auf Grund des Alters kommen.