
Grundsätzlich ist es dem Parlament immer möglich Gesetze auch wieder rückgängig zu machen - sollte eine parlamentarische Mehrheit dafür bestehen
Fionn Große
Grundsätzlich ist es dem Parlament immer möglich Gesetze auch wieder rückgängig zu machen - sollte eine parlamentarische Mehrheit dafür bestehen
Grundsätzlich darf ich keine Einzelfallberatung machen, weshalb ich Ihnen Ihre Frage nicht vollständig beantworten kann. Ich kann aber so viel sagen:
vielen Dank für Ihre Frage. Die finale Tagesordnung einer Sitzungswoche gibt es erst am Ende der Woche vorher. Ich gehe sehr stark davon aus, dass die 2./3. Lesung in der 8. KW stattfinden wird.
Wir haben gemeinsam vereinbart, dass der Grenzwert offiziell festgeschrieben wird, sobald die offiziell eingesetzte Grenzwertkommission eine Entscheidung bzw. eine Empfehlung hierzu getroffen hat. Dies wird zeitnah passieren und wird dann auch zeitnah umgesetzt werden.
vielen Dank für Ihre Frage. Es wird bereits jetzt von unserer Seite parallel zum Abschluss der ersten Säule an der zweiten Säule des CanG gearbeitet.
Derzeit ist das Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.04.2024 geplant, was erst nach Beschluss im Bundestag, Zustimmung im Bundesrat und der geleisteten Unterschrift des Bundespräsidenten dann auch Gültigkeit hat. Bis dahin haben wir die aktuell bestehende gesetzliche Realität.