
vielen Dank für Ihre Frage. Wir sind bereits in Gesprächen hierzu und planen die Säule II des Cannabisgesetzes auch noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen.
Fionn Große
vielen Dank für Ihre Frage. Wir sind bereits in Gesprächen hierzu und planen die Säule II des Cannabisgesetzes auch noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen.
In diesem Fall kann eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei den zuständigen Behörden beantragt werden.
von bis zu 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen,
Derzeit befinden wir uns in Gesprächen zu Änderungen verkehrsrechtlicher Regelungen in Verbindung mit dem CanG.
Derzeit liegt der Grenzwert bei 1,0 ng/ml Blutserum, eine Anpassung des Grenzwerts ist bisher noch nicht erfolgt, dies bedarf eines Gesetzesverfahrens, das wir zeitnah anstreben. Weitere Regelungen gerade zu diesem Thema werden wir darüber hinaus prüfen.
vielen Dank für die Frage. Hierzu bedarf es einer Gesetzesänderung, die wir zeitnah anstreben werden.