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Antwort 13.05.2024 von Carmen Wegge SPD

Ja, wir sind derzeit in Gesprächen zu dem Thema eine Lösung zu finden.

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Antwort 05.07.2024 von Carmen Wegge SPD

Laut Waffengesetz wird die persönliche Eignung verneint, wenn Tatsachen die Annahme einer Abhängigkeit von Alkohol oder anderen Rauschmitteln rechtfertigen. Die Frage, ob der Cannabiskonsum als Indiz für eine mögliche Abhängigkeit gewertet wird, hängt aber von den spezifischen Umständen des jeweiligen Falls ab.

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Antwort 06.05.2024 von Carmen Wegge SPD

Mir ist es ein zentrales Anliegen Rechtsextreme und Reichsbürger konsequenter zu entwaffnen.

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Antwort 03.05.2024 von Carmen Wegge SPD

Viele Waffenbehörden haben im Rahmen der Evaluierung den Wunsch zurückgemeldet, dass die behördlichen Befugnisse in § 4 Absatz 5 WaffG ausgeweitet werden sollten. Die Waffenbehörden halten eine generelle Anordnung des persönlichen Erscheinens für erforderlich. Denn die aktuelle Regelung ziehe einen Begründungsaufwand für die Anordnung im Einzelfall nach sich.

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Antwort 13.06.2024 von Carmen Wegge SPD

Ich sehe keinen Widerspruch zwischen den beiden Regelungen. Im Folgenden will ich Ihnen auch klar machen, wieso ich dies so sehe:

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Antwort 30.04.2024 von Carmen Wegge SPD

Vielen Dank für Ihr an mich gerichtetes Anliegen, das ich in den weiteren Prozess um das anstehende Änderungsgesetz zum KCanG mitnehmen werde