Hallo, gibt es aus Pläne die "nicht geringe Menge" gesetzlich zu definieren. Die 7,5g des BGH führt ja einiges "ad absurdum" , wie z.B das alles ab 60,1g immer ein besoders schwerer Fall ist.
Bildung im Umgang mit Sozialen Netzwerken muss verbessert und das digitale Gewaltschutzgesetz umgesetzt werden. Eine Altersgrenze ist für mich nicht die Lösung.
Die SPD unterstütz das Verbotsverfahren und setzt sich in Gesprächen mit anderen Fraktionen dafür ein. Wichtig ist aber auch zivilgesellschaftlicher Druck.