Hallo, gibt es aus Pläne die "nicht geringe Menge" gesetzlich zu definieren. Die 7,5g des BGH führt ja einiges "ad absurdum" , wie z.B das alles ab 60,1g immer ein besoders schwerer Fall ist.
Viele Grüße und Danke

Lieber Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ja, wir sind derzeit in Gesprächen zu dem Thema eine Lösung zu finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Carmen Wegge
Weitere Fragen an Carmen Wegge

Ich persönlich sehe die wissenschaftlich begründete Anhebung des zulässigen THC-Gehalts in Nutzhanfprodukten – also auch in CBD-Blüten – auf 1 % als sinnvollen Schritt an.

Das Genossenschaftsmodell ist im CanG als Option vorgesehen, wieso dies noch nicht in der Praxis umgesetzt wurde ist eine Frage der entsprechenden Genehmigungsbehörden.

Es ist und bleibt mein Ziel: Der Bundestag muss den Weg nach Karlsruhe frei machen! Ich werde weiterhin für die Einleitung eines Verbotsverfahrens kämpfen.

Wir werden sehr genau darauf achten, wie die Evaluierung durchgeführt wird. Die SPD steht auch künftig für eine drogenpolitische Wende, die auf Aufklärung, Gesundheitsschutz und Entkriminalisierung setzt – und wir werden dafür weiterkämpfen.