Hallo, gibt es aus Pläne die "nicht geringe Menge" gesetzlich zu definieren. Die 7,5g des BGH führt ja einiges "ad absurdum" , wie z.B das alles ab 60,1g immer ein besoders schwerer Fall ist.
Viele Grüße und Danke
Weitere Fragen an Carmen Wegge
Wir werden dem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen und setzen uns im Parlament dafür ein, Missbrauch gezielt zu bekämpfen, ohne den niedrigschwelligen, digital unterstützten Zugang zu Medizinalcannabis und die Versorgungssicherheit der Patient*innen zu gefährden.
Wir müssen als SPD innerhalb der Koalition Verbesserungen erreichen und gleichzeitig als Partei wieder für klare Visionen und für ein gerechteres Land stehen.
Ich erkenne die Sorgen vieler Ärzt*innen, Eltern und Selbstvertretungen an, die vor einem faktischen Screening und vor gesellschaftlichem Druck warnen. Gleichzeitig verteidige ich das Recht jeder schwangeren Person, sich frei, nach guter und ergebnisoffener Beratung, für oder gegen einen NIPT zu entscheiden, ohne dass ihre Entscheidung statistisch normiert oder moralisch bewertet wird.
Eine Debatte, die auf Radikalisierungstendenzen mit Ressentiments antwortet, ist kontraproduktiv. Ich kämpfe gegen Radikalisierung und gegen Spaltung.

