Hallo, gibt es aus Pläne die "nicht geringe Menge" gesetzlich zu definieren. Die 7,5g des BGH führt ja einiges "ad absurdum" , wie z.B das alles ab 60,1g immer ein besoders schwerer Fall ist.
Viele Grüße und Danke
Weitere Fragen an Carmen Wegge
Wie die Plattform ihre Beiträge moderiert oder organisiert, liegt allein in deren Verantwortung und darauf habe ich keinen Einfluss und sehe darin auch keine politische Frage
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