Frage von Flemming B. • 11.05.2024
Hallo, gibt es aus Pläne die "nicht geringe Menge" gesetzlich zu definieren. Die 7,5g des BGH führt ja einiges "ad absurdum" , wie z.B das alles ab 60,1g immer ein besoders schwerer Fall ist.
Viele Grüße und Danke
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Frage von Thomas H. • 18.02.2026
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An meiner Haltung hat sich nichts geändert: Ich setze mich für die Durchsetzung von Richtlinien, Kontrolle von Algorithmen und Bildung statt für Verbote ein.
Frage von Louis S. • 17.02.2026
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Frage von Fabian E. • 06.02.2026
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Wir setzen uns in den parlamentarischen Beratungen ausdrücklich dafür ein, dass Patient*innen nicht unter Generalverdacht gestellt werden und ihre Handlungsfreiheit gewahrt bleibt.


