Hallo, gibt es aus Pläne die "nicht geringe Menge" gesetzlich zu definieren. Die 7,5g des BGH führt ja einiges "ad absurdum" , wie z.B das alles ab 60,1g immer ein besoders schwerer Fall ist.
Viele Grüße und Danke
Weitere Fragen an Carmen Wegge
Nur eine solidarische Rentenkasse, in die Angestellte, Selbstständige und Beamt*innen einzahlen kann gerecht und zukunftsfähig sein.
In der vergangenen Legislaturperiode haben wir im Bundestag mehrere fraktionsübergreifende Gruppenentwürfe beraten. Ich habe mich dabei bewusst für den zusammengeführten Entwurf entschieden, der ein eigenes Suizidhilfegesetz vorsah und der Hilfe zur eigenhändigen Selbsttötung grundsätzlich straffrei regeln wollte, verbunden mit einer verpflichtenden, ergebnisoffenen Beratung, die Alternativen, palliative Möglichkeiten und die Tragweite der Entscheidung in den Blick nimmt.
Mein Votum bezog sich auf die parlamentarische Vorlage der Opposition, nicht auf das humanitäre Anliegen selbst
Wir werden dem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen und setzen uns im Parlament dafür ein, Missbrauch gezielt zu bekämpfen, ohne den niedrigschwelligen, digital unterstützten Zugang zu Medizinalcannabis und die Versorgungssicherheit der Patient*innen zu gefährden.

