Die Versammlungsfreiheit in Art. 8 GG genießt zu Recht hohen Schutz in unserem Land. Im Rahmen der Pandemiebekämpfung haben wir uns in parlamentarischen Verfahren immer wieder für den besonderen Schutz dieses Grundrechts und gegen pauschale Einschränkungen eingesetzt.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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