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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Tim H. •

Wie ist der Sachstand beim Normenkontrollverfahren 2 BvF 1/21 beim Bundesverfassungsgericht?

Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag ab, mit dem FDP, Grüne und Linke die Änderungen mit sofortiger Wirkung kippen wollten.

https://www.faz.net/aktuell/politik/bundestagswahl/bundesverfassungsgericht-lehnt-eilantrag-gegen-wahlrechtsreform-ab-17483297.html

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Haßelmann, sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Gemeinsam haben die Bundestagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Linke Anfang 2021 einen Antrag auf Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht zur Wahlrechtsreform der vergangenen Legislaturperiode eingereicht. Außerdem haben die Fraktionen eine einstweilige Anordnung zur Nichtanwendung der fraglichen Regelungen angestrebt. Dieser Eilantrag wurde vom Bundesverfassungsgericht im August vergangenen Jahres abgelehnt.

Die Frage, ob das in der vergangenen Wahlperiode beschlossene Wahlrechtsgesetz verfassungskonform ist, bleibt jedoch dem Hauptsachverfahren überlassen. Dieses Verfahren läuft weiterhin und eine Entscheidung des Gerichts steht derzeit aus.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Haßelmann

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