Was halten Sie von der Festlegung der tatsächlichen Wohnfläche für alle Beteiligten durch den Bauherrn am Ende der Bauphase?
Sehr geehrte Frau Haßelmann,
seit Jahren ist bekannt, dass die Angaben über die Wohnfläche in vielen Bauträgerverträgen nicht stimmen, was zu einem falschen Kaufpreis und zu einer falschen Kostenumlage beim Käufer und Mieter führt. Seit 2019 gibt es den Vorschlag, die tatsächliche Wohnfläche vom Verkäufer / Bauherrn für Grundbuchamt, Käufer, Mieter, Hausverwaltung und dessen Dienstleister für die Betriebskostenabrechnung ermitteln zu lassen. Falsche Wohnflächen, müssen auf Antrag ohne Einstimmigkeit der Eigentümer korrigiert werden können. Warum ist das keine Lösung für Sie und ihre Partei? Eine WEG / GdWE ist keine Wohnanlage im kommunalen Wohnungsbau! Hier treffen sich Menschen nach Fertigstellung des Gebäudes, die in der Regel erstmals lernen, demokratisch eine Wohnanlage zu verwalten und zu erhalten. Wegen deren Unerfahrenheit muss es Aufgabe der Politik sein, erkennbare Mängel insbesondere der Wohnfläche vorab abzuwenden. Käufer, Mieter und korrekte Baufirmen danken es Ihnen.

Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Aus anderen Büros haben wir erfahren, dass Sie bereits von anderen Abgeordneten Antworten auf Ihre Frage erhalten haben. Gerne lassen wir Ihnen die Antwort ein weiteres Mal zukommen:
„In der Tat sind vereinbarte Wohnflächen Beschaffenheitsmerkmale der aufgrund eines Erwerbervertrags vom Bauträger zu errichtenden Eigentumswohnung. Weicht die tatsächlich ausgeführte Fläche zum Nachteil der Erwerber*innen von der vereinbarten Fläche ab, liegt es nahe, dass die Wohnung grundsätzlich mangelhaft ist. Dann müsste Ihnen ein Minderungsrecht oder auch ein Schadensersatzanspruch zustehen.
Eine rechtliche Beurteilung Ihres konkreten Falles können wir leider nicht vornehmen. Dazu müssten Sie sich rechtliche Unterstützung suchen, im besten Fall von Anwälten, die auf Bau- und Architektenrecht spezialisiert sind und Einsicht in alle maßgeblichen Verträge und Unterlagen nehmen können. Diese werden Ihnen dann sicher aufzeigen, wie in zweckdienlicher Weise vorzugehen ist – soweit Sie eine solche Beratung nicht ohnehin schon in Anspruch genommen haben.“
Mit besten Grüßen
Team Haßelmann