
(...) die Gesetze in diesem Land werden nicht von Lobbyisten gemacht, sondern vom Bundestag und gegebenenfalls auch dem Bundesrat nach eingehender Beratung beschlossen. Wenn Interessenvertreter im Vorfeld bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen beratend mitwirken, geschieht dies im Interesse einer größeren Praxisnähe und unbürokratischeren Gestaltung der Gesetzgebung und ist den jeweiligen Entscheidungträgern auch bekannt. Ergebnis dieses Kompetenzaustausches sind ein praxistaugliches Recht, das allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommt. (...)