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Bodo Ramelow
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Frage von Andreas M. •

Frage an Bodo Ramelow von Andreas M. bezüglich Recht

Werter Herr Ramelow,

einigermaßen bestürzt habe ich ihre Argumentation im Rahmen der Sitzung des Innenausschusses zum Thema Waffengesetznovellierung verfolgt.

Ich darf Sie daran erinnern, dass Sie dort über ihren Besuch auf einem Thüringischen Schießstand berichtet haben.
Sie berichteten, dass Sie mit dem Vorsatz dort hin gingen, sich erlaubnispflichtige Munition zu verschaffen, nach Ihrer Aussage, um nachzuweisen, dass Sportschützen nicht verantwortungsvoll mit ihren Pflichten umgehen.
Diese Art, die Notwendigkeit der Durchsetzung seiner persönlichen politischen Ziele zu unterstreichen, stellt eine völlig neue Qualität der Polemik dar.
Man geht hin, begeht vorsätzlich eine Straftat und betreibt dann Schuldumkehr indem man sagt: "Was wollt ihr denn? Die haben mir doch schließlich ermöglicht, eine Straftat zu begehen, Deshalb sind sie die Schuldigen.".
Und dann auch noch daruf zu verweisen, dass das folgende Ermittlungsverfahren SELBSTVERSTÄNDLICH eingestellt wurde, finde ich mehr als arrogant.

Meine Frage an Sie:
Wie können Sie es mit ihrem Gewisen und ihrem bekundeten Willen, stets auf dem Boden der Gesetze der BRD zu handeln und der Tatsache, sich dennoch VORSÄTZLICH einer Straftat schuldig gemacht zu haben (einzig mit dem Hintergrund, Legalwaffenbesitzer verunglimpfen zu können) vereinbaren, mit den Fingern auf uns Legalwaffenbesitzer zu zeigen und uns daran zu erinnern, dass wir einer besonderen Erfüllungspflicht une Verantwortung gegenüber den Gesetzen der BRD unterliegen?
Wieso musste das Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen Sie SELBSTVERSTÄNDLICH eingestellt werden?

MFG

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Milde,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Leider kann ich Ihnen in Ihren Ausführungen nicht zustimmen, ich habe nicht von legalen Waffenbesitzern gesprochen, sondern von der Regelung für sog. Erbwaffen und dass wir mit dieser nicht zufrieden sind.

Dabei ging es mir um das Problem, dass Menschen, die nicht zum Waffenkauf berechtigt sind, durch ein Erbe trotzdem eine Waffe erhalten können. Verteidigt wird diese Regel mit dem Hinweis darauf, dass die Erben keine Munition haben und erwerben dürfen.
Um dieses Argument zu widerlegen, wollte ich bei meinem Besuch eines Schießstandes beweisen, wie leicht man an Munition kommen kann.

Diese Kritik richtet sich aber ausdrücklich nicht gegen den Sportschützenverein, sondern gegen gewerbliche Betreiber, die ohne ausreichende Rücksicht möglichst viel Umsatz machen möchten.

Deshalb hatte damals auch der Vertreter des Schützenbundes zu Recht erwidert, dass gegen den Schießstandbetreiber hätte ermittelt werden müssen.

Es handelt sich dabei um eine große Grauzone, die ich öffentlich diskutieren möchte, denn es gibt schwarze Schafe und die müssen auch klar benannt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow

Meine vollständige Rede können Sie übrigens unter folgendem Link nachlesen:

http://www.linksfraktion.de/rede.php?artikel=1364543087

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