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Björn Simon
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Frage von Michaela V. •

Wie stehen Sie persönlich zum Informationsfreiheitsgesetz und insbesondere zu den derzeitigen Überlegungen, dieses abzuschaffen?

Sehr geehrter Herr Simon,

Ich halte das IFG für ein ausgesprochen wichtiges Instrument. Gerade in einer Demokratie muss staatliches Handeln transparent und für Bürgerinnen und Bürger zumindest grundsätzlich nachvollziehbar sein. Das schafft Vertrauen – und ermöglicht gleichzeitig eine notwendige Kontrolle von Behörden und politischen Entscheidungen.

Natürlich kann und muss es Grenzen geben, beispielsweise beim Schutz personenbezogener Daten oder in sicherheitsrelevanten Bereichen. Eine vollständige Abschaffung des IFG halte ich jedoch für den völlig falschen Weg. Gerade in Zeiten, in denen das Vertrauen in Politik und staatliche Institutionen ohnehin zunehmend schwindet, wäre weniger Transparenz aus meiner Sicht ein fatales Signal.

Mich würde daher sehr interessieren, wie Sie persönlich zu diesem Thema stehen und wie Sie im Falle einer entsprechenden Abstimmung im Bundestag votieren würden.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau V.,

vielen Dank für Ihre über abgeordntenwatch.de gestellte Frage.

Ich halte Transparenz staatlichen Handelns für einen wichtigen Bestandteil unserer Demokratie. Bürgerinnen und Bürger müssen grundsätzlich die Möglichkeit haben, amtliche Informationen einzusehen und staatliche Entscheidungen nachzuvollziehen. Das stärkt Vertrauen und ermöglicht Kontrolle. Deshalb möchte ich ausdrücklich klarstellen: Ich bin nicht dafür, das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen.

Die derzeitigen Überlegungen zielen aus meiner Sicht nicht auf eine Abschaffung, sondern auf eine Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens. Grundlage ist zunächst eine Verständigung im Koalitionsausschuss. Daraus folgt noch kein fertiges Gesetz. Die konkreten Vorschläge müssen nun in ein Gesetzgebungsverfahren überführt, im Bundestag beraten und sorgfältig geprüft werden.

Dabei ist für mich entscheidend, dass das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen erhalten bleibt. Gleichzeitig müssen wir uns anschauen, wo das geltende Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis an Grenzen stößt. Das betrifft etwa den Schutz personenbezogener Daten, sicherheitsrelevante Bereiche, Kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung oder auch den Schutz von Beschäftigten in Behörden vor Anfeindungen und Drohungen.

Außerdem muss der Staat arbeitsfähig bleiben. Informationsfreiheit ist ein hohes Gut. Sie darf aber nicht dazu führen, dass Behörden durch massenhafte, strategisch eingesetzte oder unverhältnismäßig aufwendige Anfragen dauerhaft blockiert werden. Viele Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht eine schnelle und funktionierende Verwaltung. Auch das gehört zur Verantwortung des Gesetzgebers.

Ich teile daher Ihre Einschätzung, dass weniger Transparenz ein falsches Signal wäre. Gerade deshalb kommt es auf eine ausgewogene Reform an: berechtigter Informationszugang ja, Schutz sensibler Bereiche und der Beschäftigten ebenfalls, und klare Regeln gegen Missbrauch.

Wie ich bei einer möglichen Abstimmung votieren würde, lässt sich seriös erst beurteilen, wenn ein konkreter Gesetzentwurf vorliegt. Für mich ist dabei der Maßstab klar: Der berechtigte Informationszugang für Bürgerinnen und Bürger muss erhalten bleiben. Zugleich sollten berechtigte Schutzinteressen, die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und der Schutz der Beschäftigten angemessen berücksichtigt werden. Genau diese Abwägung wird im parlamentarischen Verfahren vorzunehmen sein.

Für mich gilt: Der Staat muss offen sein, aber er muss auch handlungsfähig und resilient bleiben. Beides miteinander in Einklang zu bringen, wird Maßstab für die parlamentarischen Beratungen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Simon

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