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Björn Simon
CDU
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Frage von Lars B. •

Sind Sie für eine allgemeine Impfpflicht ?

Obwohl eine Covid-19 Impfung nur eine bedingte Zulassung hat - obwohl eine doppelt geimpfter Corona bekommen und auch andere anstecken kann? Es gibt durch die Impfung keinen Schutz vor Ansteckung.
Auch doppelt Geimpfte sterben auf der Intensivsation - siehe Daten RKI !

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

ich danke Ihnen für Ihre über das Portal abgeordnetenwach.de gestellte Frage und Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit. Gerne lasse ich Ihnen auf diesem Weg eine Antwort zukommen.

Am vergangenen Freitag hat der Deutsche Bundestag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet und unter anderem festgelegt, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen Covid-19 besitzen müssen. Diese einrichtungsbezogene Impfpflicht soll beispielsweise für das Personal in Alten- oder Pflegeheimen gelten. Auch ich habe dem Gesetzentwurf vor dem Hintergrund der überaus schwierigen Situation, in der wir uns gegenwärtig befinden, zugestimmt. Tag für Tag verschärft sich die Lage auf den Intensivstationen, Ärzte und Pflegekräfte arbeiten am Limit, und immer mehr Corona-Patienten müssen in weiter entfernte Kliniken verlegt werden. Erste Studien deuten zudem auf eine deutlich höhere Infektiosität der neuen Omikron-Variante des Corona-Virus hin. In einer solchen Lage halte ich es für richtig, Verantwortung insbesondere für die schwachen und hilfsbedürftigen Menschen in unserem Land zu übernehmen, die sich nicht aussuchen können, wer sie versorgt. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen keine Gefahr für ihre Gesundheit droht.

Wichtig ist dabei zu betonen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht explizit keinen Impfzwang bedeutet. Natürlich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Impfung immer noch ablehnen. Ausgenommen sind zudem all diejenigen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Sie müssen dies allerdings durch ein ärztliches Attest bestätigen.

Für einen weiterführenden Austausch bezüglich der Pandemie oder auch anderen Themen stehe ich Ihnen wie allen Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises gerne jederzeit in meiner regelmäßig stattfindenden Bürgersprechstunde zur Verfügung. Hier bin ich immer unmittelbar ansprechbar und erreichbar. Sie können mich hierzu gerne jederzeit unter der E-Mail-Adresse bjoern.simon@bundestag.de kontaktieren.

Herzliche Grüße

Björn Simon

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