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Bijan Kaffenberger
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Frage von Horst E. •

Sollten nicht auch Kostenfreiheit für die Nutzung des Staatswaldes bei überschaubaren Gewinnen von gemeinnützigen Vereinen gelten?

Sie haben auf die Frage „Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?“ geantwortet:
Wie auch schon Jörg Jordan bin ich der Auffassung, dass die besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung von Wandertagen nach sich zieht, dass diese kostenfrei sein sollten. Wenn durch die Veranstaltungen jedoch Gewinne erzielt werden, sollte allerdings eine „Nutzungspauschale“ abgetreten werden.“
Auch Jörg Jordan war sich bewusst, dass bei Wandertagen Gewinne erwirtschaftet werden, wenn auch nur in bescheidenem Umfang. Durch die Einstufung als gemeinnützig durch das Finanzamt ist aber die Verwendung der Gewinne für gemeinnützige Zwecke sichergestellt. Die Helfer wollen für die gemeinnützigen Ziele des Vereins arbeiten, nicht für Hessen-Forst.

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Antwort von
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Wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die grundsätzliche Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen. Überschaubare Einnahmen durch gemeinnützige Vereine wären damit also möglich.

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