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Bijan Kaffenberger
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Frage von Julia N. •

Unterstützen Sie die ambulante Versorgung psych. erkrankter Menschen in Ihrem Wahlkreis?

Sehr geehrter Herr Kaffenberger,

als niedergelassene Psychotherapeutin iaus DA wende ich mich mit großer Sorge an Sie. Die geplanten Einschnitte des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes werden die schon massiv bestehenden Engpässe in der ambul. Versorgung im Kreis DA weiter verschärfen. Schon jetzt müssen viele Anfragende auf bis zu 1 Jahr Wartezeit vertröstet werden bei dem Wissen, dass unbehandelte psych. Erkrankungen zu Chronifizierung neigen und dann hohe wirtschaftl. Kosten bedeuten. Umgekehrt ist der Großteil meiner Pat. nach Psychotherapie wieder arbeitsfähig. Damit neben der Versorgung auch die Qualität unserer Arbeit erhalten bleiben kann, bitte ich Sie dringlich, sich den Änderungsvorschlägen des Gesundheitsausschusses anzuschließen und sich dafür einzusetzen,

• die extrabudgetäre Vergütung psychotherap. Leistungen nicht zu deckeln

• die Zuschläge für eine neue Kurzzeittherapie zu erhalten und

• insgesamt die ambulante Versorgung zu stärken

Herzl. Dank!

Julia N.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau N.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und insbesondere für die Schilderung Ihrer Erfahrungen aus der psychotherapeutischen Praxis in Darmstadt. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten leisten einen herausragenden Beitrag für unsere Gesundheitsversorgung. Gerade angesichts langer Wartezeiten und einer weiterhin hohen Nachfrage verdient diese Arbeit große Anerkennung.

Die von Ihnen angesprochenen Regelungen zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen fallen in die Zuständigkeit des Bundes. Als Landtagsabgeordneter kann ich daher auf das Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht unmittelbar Einfluss nehmen. Unabhängig davon setze ich mich dafür ein, dass die psychotherapeutische Versorgung gestärkt und die angekündigten Verbesserungen tatsächlich umgesetzt werden.

Positiv ist aus meiner Sicht insbesondere, dass die Versorgungskontinuität bereits begonnener Behandlungen über den 31. Dezember 2026 hinaus bis zum Abschluss der jeweiligen Therapie sichergestellt werden soll. Ebenso wichtig sind die vorgesehenen Ausnahmen für besonders schutzbedürftige Patientengruppen – insbesondere Kinder und Jugendliche, schwer psychisch erkrankte Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf sowie dringliche Behandlungsfälle.

Auch die geplante Entwicklung von Kriterien zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung kann ein wichtiger Schritt sein. Entscheidend ist dabei, dass die Regelungen praxistauglich ausgestaltet werden und tatsächlich dazu beitragen, Menschen mit akutem Unterstützungsbedarf schneller zu erreichen.

Gleichzeitig teile ich Ihre Einschätzung, dass wir die ambulante psychotherapeutische Versorgung insgesamt stärken müssen. Lange Wartezeiten und regionale Unterschiede zeigen, dass neben der Finanzierung auch strukturelle Verbesserungen notwendig sind. Dazu gehören eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Bedarfsplanung, die Stärkung der Aus- und Weiterbildung und weniger Bürokratie, damit mehr Zeit für die eigentliche Behandlung bleibt.

Die SPD-Landtagsfraktion wird die weitere Entwicklung daher aufmerksam begleiten und sich dafür einsetzen, dass Verbesserungen auch tatsächlich bei Patientinnen und Patienten sowie den Leistungserbringenden ankommen.

Vielen Dank nochmals für Ihre wichtige Arbeit und dafür, dass Sie Ihre Erfahrungen aus der Praxis mit mir geteilt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Bijan Kaffenberger

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