Als Landtagsabgeordneter kann ich daher auf das Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht unmittelbar Einfluss nehmen. Unabhängig davon setze ich mich dafür ein, dass die psychotherapeutische Versorgung gestärkt und die angekündigten Verbesserungen tatsächlich umgesetzt werden.
Angesichts der steigenden Lebenserwartung halte ich es grundsätzlich für nachvollziehbar, dass man auch über eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung spricht.
Ich kann deshalb gut nachvollziehen, dass die angekündigte pauschale Kürzung der Honorare um 4,5 Prozent für Sie und viele andere Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine erhebliche Belastung darstellt.
Mittlerweile liegen in vielen hessischen Kommunen die amtlichen Endergebnisse vor. Sie zeigen vor allem ein heterogenes Bild. Viele Ergebnisse sind stark von den jeweiligen Situationen vor Ort, den handelnden Personen und den konkreten lokalen Themen geprägt.

