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Bettina Müller
SPD
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Frage von Wilhelm Christian K. •

Frage an Bettina Müller von Wilhelm Christian K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Viele Corona-Genesene wurden von der Politik vergessen.
Ab sofort haben 2x geimpfte und von Corona genesene Menschen Erleichterungen bei Kontakten.
Genesene bekommen dazu eine Bescheinigung vom zuständigen Gesundheitsamt zur Vorlage an den betreffenden Stellen, wie bei Friseuren, Läden, Gaststätten usw.
Ich habe eine Coronainfektion vor etwa 3 Monaten gehabt, die glimpflich wie eine Erkältung von meinem eigenen Immunsystem bekämpft wurde. Von einem Labor konnten in meinem Blut zahlreiche IgG-Antikörper festgestellt werden. Ich bin somit ein nachweislich Genesener.
Eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt kann ich jedoch nicht erhalten, da bei meiner Infektion kein positiver PCR-Test durchgeführt und dem Gesundheitsamt nicht vorgelegt wurde. Ein PCR- Test konnte bei meiner damaligen Infektion auch nicht durchgeführt werden, da bei meiner Erkältung eine Coronainfektion nicht vermutet wurde. Nun stehe ich da ohne Bescheinigung, obwohl ich durch den Nachweis der Antikörper eine Coronainfektion hatte.
Meine Fragen:
Wieviel Millionen Deutsche tragen das gleiche Schicksal wie ich?
Wie können Menschen, die durch ihr eigenes Immunsystem genesen sind, ebenfalls die gleichen Freiheiten bekommen, so wie die Genesenen, die einen schwereren Infektionsverlauf hatten und dem Gesundheitsamt gemeldet wurden.
Ist das eigene Immunsystem weniger Wert und werden von den Politikern nur noch geimpfte Menschen und schwere Krankheitsverläufe als genesen anerkannt?
Ich bitte die Politiker darum, das betreffende Gesetz so zu ändern und Menschen, die durch das eigene Immunsystem von einer Coronainfektion genesen sind auch als Genesene einzuordnen und Diese mit einer amtlichen Bescheinigung zu versehen. Denn vor dem Gesetz sollten alle Menschen gleich sein.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Koch,

bei genesenen Personen kann nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis und den Einschätzungen des RKI nur von einer Immunisierung von maximal sechs Monaten ausgegangen werden. Als Genesenenausweis gilt daher ausschließlich ein positiver PCR-Test mit entsprechendem Datum. Die Durchführung eines Antikörpertests
reicht nicht aus, um als genesene Person zu gelten. Damit wird der von Ihnen geforderte Gleichheitsgrundsatz gewahrt, denn auch für Geimpfte und Getestete gelten die Erleichterung schließlich nur in Verbindung mit bestimmten Fristen, die sich aus einem konkreten und nachgewiesenen Impf- oder Testdatum ergeben. So muss z.B. bei Reisen die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen, PCR-Test haben eine Gültigkeit von 48 oder 24 Stunden usw.

Da ein Antikörpertest keine valide Aussage darüber zulässt, wann genau die Infektion stattgefunden hat und ob sie innerhalb des für die Immunsierung relevanten Zeitraums von maximal sechs zurückliegenden Monaten erfolgte, kommt er als Genesenennachweis nicht in Betracht. Diese sechs Monate gelten im Übrigen in Form der 180-Tagefrist für die Gültigkeit von Impfnachweisen bei Reisen auch für Geimpfte, so dass insofern auch hier eine Gleichbehandlung erfolgt. Im Hinblick auf die Erleichterungen machen vor dem Hintergrund der derzeit nicht als dauerhaft anzunehmenden Immunisierung also nur eindeutig mit Datum belegbare Tests oder Impfungen Sinn.

Mit freundlichen Grüße
Bettina Müller

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