(...) Eine Halbierung des Beitragssatzes würde in diesen Fällen eine eigentlich nicht gerechtfertigte Gewährung eines Vorteils zulasten der Versichertengemeinschaft bedeuten. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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