(...) Ganz konkret bedeuten diese Ergebnisse, dass die Fehmarnbeltquerung kein Sonderrecht in dem neuen Gesetz genießen wird – einen sofortigen Baubeginn nach Planfeststellungsbeschluss wird es nicht geben und auch die Möglichkeiten der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss existieren selbstverständlich weiterhin! Insofern hoffe ich, dass Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind! (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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