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Bernhard Seidenath
CSU
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Frage von Katharina K. •

Wie setzt die CSU konkret gegenüber der CDU durch, dass die 4,5 %-Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen gestoppt wird?

Sehr geehrter Herr Seidenath,

vielen Dank für Ihre klaren Worte zur alarmierenden Versorgungslage, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Die von Ihnen beschriebenen Wartezeiten und Versorgungsengpässe entsprechen auch meiner täglichen Erfahrung.

Gerade deshalb ist schwer nachvollziehbar, dass gleichzeitig eine Honorarkürzung von 4,5 % für psychotherapeutische Leistungen geplant ist – in einem Bereich, den Sie selbst als hochrelevant beschreiben. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund steigender Kosten und Inflation, die Praxen zunehmend belasten.

Für uns ist entscheidend, wie Ihre Analyse in konkrete politische Schritte übersetzt wird.

Mich interessiert daher konkret, wie die CSU auf Bundesebene – insbesondere gegenüber der CDU – darauf hinwirkt, dass diese Kürzungen nicht umgesetzt werden.

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau K., für Ihre Frage danke ich Ihnen. Seit März 2026 sprechen wir als CSU-Gesundheitspolitiker vom Bayerischen Landtag aus mit den Entscheidern in Berlin, damit diese unselige Entwicklung geändert wird. Mit Erfolg! Denn zusammen mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat der Bundestag im Juli einen Entschließungsantrag angenommen, der mit dem nächst erreichbaren Gesetzesvorhaben auf Bundesebene umgesetzt werden wird. 

Gerne rufe ich an dieser Stelle noch einmal in Erinnerung, mit welchen Argumenten wir stets in Berlin vorstellig waren - am besten mit der entsprechenden "Botschaft der Woche", die der von mir geleitete Gesundheits- und Pflegepolitische Arbeitskreis der CSU (GPA) im April veröffentlicht hatte:

Botschaft 156 am 2. April 2026 – die Botschaft der Woche des GPA der CSU:

Keine Kürzung der Honorare für Psychotherapie!

Erläuterung:
Gemäß § 87 Abs. 2c S. 8 SGB V überprüft der Bewertungsausschuss jährlich, ob die Höhe der psychotherapeutischen Leistungen angemessen ist. Dies führt nun zu einer Senkung der Vergütung um 4,5% ab 1.4.26. Angesichts der für März 2026 prognostizierten Inflationsrate von 2,7% ist diese Kürzung ein Schlag ins Gesicht der Leistungserbringer, der die Versorgung schlechter und die Wartezeit (noch) länger machen wird. Jeder Euro, der in psychotherapeutische Behandlung investiert wird, spart mehr als 3 Euro Folgekosten: durch weniger Krankenhausaufenthalte, geringere Krankengeldzahlungen und höhere Erwerbsbeteiligung. Je früher, desto besser: so wird Chronifizierung verhindert und Teilhabe gesichert. Der Bedarf an psychotherapeutischen Leistungen ist stark gestiegen. Die richtige Reaktion hierauf wäre eine Stärkung der Prävention; die komplett falsche ist eine Kürzung der Honorare! Das Höchste der Gefühle wäre eine Nullrunde. Im Interesse der Patienten muss der Bund die Selbstverwaltung zu Nachverhandlungen bewegen!

Mit herzlichen Grüßen und allen guten Wünschen

Bernhard Seidenath 

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