Was nützt der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung ab der ersten Klasse, wenn die Kommunen die Gebühren so hoch ansetzen, dass diese kaum bezahlbar sind - oder bereits teurer als Kitaplätze sind?
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage, die viele Eltern gerade umtreibt.
Lassen Sie mich nochmals kurz auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingehen. Dieser gilt für 8 Stunden an 5 Tagen in der Woche – auch in den Schulferien. Dabei sind maximal 20 Schließtage erlaubt. Dabei beinhaltet der Rechtsanspruch lediglich, dass ein Angebot zur Betreuung von der Kommune bereitgestellt werden muss. Ein Anspruch auf Kostenfreiheit besteht dabei nicht.
Ob und in welcher Höhe Elternbeiträge für kommunale Betreuungsangebote erhoben werden, entscheiden die Kommunen dabei selbstständig. Das Land unterstützt die Kommunen dabei bereits mit einer freiwilligen Leistung und übernimmt 68% der kalkulierten Betriebskosten. Damit kommt das Land seiner Verantwortung nach und unterstützt die Kommunen, um sie finanziell zu entlasten und gute Betreuungsmöglichkeiten vor Ort zu ermöglichen.
Mir ist dabei bewusst, dass diese Verantwortlichkeiten von Land und Kommunen gar nichts daran ändern, dass die steigenden Elternbeiträge ein nachvollziehbar sehr belastender Faktor für viele Eltern ist. Vor allem, wenn zunehmend Kommunen an ihre Leistungsgrenze kommen und Kosten in immer größeren Umfang an die Bürger*innen weitergeben müssen. Vor allem, weil vielen Eltern die 8 Stunden Betreuungszeit nicht ausreichen und die Stunden, die über den Rechtsanspruch von 8 Stunden hinaus gehen, nicht vom Land gefördert werden (können).
Der Rechtsanspruch kann jedoch nicht nur über Betreuungsangebote der Kommunen abgedeckt werden. Ein alternativer Weg könnten Ganztagsschulen sein. Denn die Betreuungsstunden, die über Ganztagsschulen (nach §4a Schulgesetz) abgedeckt werden, sind für die Eltern kostenfrei. Wird dieser Weg gegangen, stellt das Land die Lehrerwochenstunden bereit, die es braucht, um das Angebot zu ermöglichen. Ob eine Ganztagsschule eingerichtet wird, entscheidet dabei allerdings der Schulträger, was in der Regel die Kommunen sind. Auf diesem Weg ist es sogar möglich den Rechtsanspruch für die Eltern komplett kostenfrei zu erfüllen!
Allerdings: Wird der Weg einer Ganztagesschule gewählt, gilt dann auch die Schulpflicht. Die Kinder sind dann zwar kostenfrei betreut, müssen aber auch umgekehrt anwesend sein und zur Schule gehen. Eltern, die nicht auf eine entsprechende Betreuung angewiesen sind, weil sie beispielsweise die Großeltern einspannen können oder sich innerfamiliär durch Teilzeit oder Aufteilung der Sorgearbeit anders organisieren können, üben an diesem Weg oft Kritik.
Hier den bestmöglichen Weg für alle zu wählen, ist eine große Herausforderung für Kommunen, für die ich Sie auch um Verständnis bitte.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Mettenleiter

