Wird die pauschale Beihilfe auch für Bestandsbeamte eingeführt, wenn diese bereits in der gesetzlichen KV versichert sind und somit bislang den kompletten Beitrag (!) selbst gezahlt haben?
Sehr geehrte Frau A.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zur pauschalen Beihilfe.
Wie im Koalitionsvertrag genannt, ist die pauschale Beihilfe in NRW ausschließlich für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte vorgesehen.
Eine Ausweitung auf alle bestehenden Beamtenverhältnisse würde den Landeshaushalt nach Schätzungen mit 75-125 Millionen Euro jährlich zusätzlich belasten. In der aktuellen Haushaltslage, die durch Wirtschaftskrise, demografischen Wandel und die Nachwirkungen der Pandemie geprägt ist, wäre eine solche Maßnahme schlichtweg nicht darstellbar und auch gegenüber allen Steuerzahlern nicht zu verantworten.
Zu konkreten Ausgestaltungsdetails, wie einer möglichen Härtefallregelung, kann ich mich derzeit nicht äußern, da noch kein Gesetzesentwurf oder Eckpunktepapier vorliegt. Erst wenn entsprechende Entwürfe verfügbar sind, kann eine inhaltlich fundierte Bewertung verschiedener Regelungsoptionen erfolgen.
Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Regelung für Berufsanfänger dient dazu, den öffentlichen Dienst für junge Menschen attraktiver zu machen. Früher war das Berufsbeamtentum attraktiv genug, um mit seinen mannigfaltigen Vorteilen auch Personen in Berufe zu bringen, in denen sie volle Beitragszahlungen leisten müssen. Heutzutage ist die Einführung einer pauschalen Beihilfe ein wichtiger Baustein zur Modernisierung, ohne die Haushalte über Gebühr zu belasten.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Krückel MdL

