Bitte beantworten meine Frage "Auf welchen konkreten Wegen könnte die Bundesregierung gesetzliche Regelwerke - so wie von Ihrer Fraktion wiederholt beantragt - entgegen Art. 76 GG streichen ...?"
Diese Frage v. 16.12. haben Sie mit Ihrer Replik v. 18.12. leider nicht beantwortet. Daß Sie sich für meine "Anmerkungen zu den verschiedenen Gesetzesinitiativen aus den Bereichen Umwelt und Klima der AfD-Bundestagsfraktion" bedanken, ist zwar liebenswürdig, aber in der Sache nicht weiterführend.
Und wenn Sie (siehe Frage) meinen, die Exekutive sei in der Lage, Gesetze aufzuheben oder streichen, ist das doch eine Sache, deren Klärung im allgemeinen Interesse liegt.
Sehr geehrter Herr K.,
in der Bundesrepublik Deutschland wird die Regierung von einer Mehrheit im Bundestag gewählt und getragen. Die Bundesregierung bringt Gesetzesinitiativen in den Bundestag ein, die anschließend von der Mehrheit im Bundestag, nach dem üblichen Verfahren, beschlossen werden. Natürlich ist es möglich, dass der Bundestag den Vorlagen der Regierung generell nicht zustimmt. In der gängigen Praxis würde das allerdings das Ende der Regierungskoalition und damit der Regierung bedeuten. Das heißt, natürlich wäre eine Bundesregierung in der Lage die Umwelt- und Klimagesetzgebung zu ändern, wenn die Regierungsparteien sich etwa in einem Koalitionsvertrag oder in Koalitionsverhandlungen darauf verständigen.
Mit freundlichen Grüßen
Beatrix von Storch und Team

