Auf welchen konkreten Wegen könnte die Bundesregierung gesetzliche Regelwerke - so wie von Ihrer Fraktion wiederholt beantragt - entgegen Art. 76 GG streichen oder aufheben?
Die AfD Bt Fraktion beantragt(e), der Bundestag möge die Bundesregierung veranlassen, Gesetze zu streichen respektive aufzuheben, nämlich insbesondere
- am 10.11.2021 unter Bt Drs. 20/35 in Kap. II Nr. 3 und 12 betr.
-- das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und
-- das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sowie
- am 04.11.2025 unter Bt. Drs. 21/2545 in Kap. II Nr. 1, 4, 5 und 6 betr.
-- das Klimaschutzgesetz (KSG),
-- das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG),
-- das Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) incl. damit verbundener gesetzlicher Regelungen und
-- das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG).
Über die Möglichkeiten, die intendierten Gesetzes-Streichungen auf dem wie o.g. beantragten Wege zu realisieren, fehlen in den einschlägigen Bt. Drs. hierfür erforderliche einschlägige rechtliche (und ggf. politische) Ausführungen der Antragsverfasser, was insoweit bitte nachzuholen wäre.

