Sehr geehrte Frau Storch, entscheiden die Abgeordneten wirklich selbst über ihre Diätenerhöhung?MfG Patrik B.
Zitat :In Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes heißt es: „Die monatliche Entschädigung nach Absatz 1 wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Dieser veröffentlicht den angepassten Betrag der Entschädigung in einer Bundestagsdrucksache.“
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw23-de-abgeordnetengesetz-1083656
Sagen Sie bezüglich der Diäten in Ihrer Antwort auf eine Frage bei abgeordnetenwatch also bewußt die Unwahrheit?
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/beatrix-von-storch/fragen-antworten/faellt-die-deutliche-erhoehung-der-zulagen-auf-12000-eur-p/m-unter-die-selbstbedienungsmentalitaet-die?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_800650

Sehr geehrter Herr B.,
ich danke Ihnen für die Nachfrage.
Dazu ist festzustellen: Auch das Abgeordnetengesetz ist von den Abgeordneten selbst verabschiedet worden. Die Abgeordneten haben also einen Automatismus festgelegt, wonach ihre Diäten erhöht werden. Dieser Automatismus muss zum Beginn jeder Legislaturperiode vom Bundestag bestätigt werden. Die Mehrheit des Bundestages hat also die Möglichkeit das Abgeordnetengesetz selbst zu ändern oder dem Automatismus zum Beginn der Wahlperiode nicht zuzustimmen. In jedem Fall sind es die Abgeordneten, die über die Diätenerhöhung entscheiden und für die Diätenerhöhungen verantwortlich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Beatrix von Storch und Team